Bauschutt
z. B. Beton, Steine, Fliesen, Estrich, Ziegel
Die Abfallart "Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen (AVV 17 01 07)" umfasst jene mineralischen Materialien, die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen und ausschließlich aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik, Stein- und Leichtbaustoffen, Mörtel oder Kalksandstein bestehen..
Achtung: Die maximale Kantenlänge beträgt 60 cm