Wichtige Erläuterungen zum Beschwerdemanagement

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Personen, die im beruflichen Kontext auf Missstände, Rechtsverstöße oder Fehlverhalten aufmerksam machen und diese melden. Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgeber vor Benachteiligungen, Repressalien oder Sanktionen zu bewahren und dadurch die Offenlegung von Gesetzesverstößen zu fördern. Damit soll eine transparente und rechtmäßige Unternehmenskultur gestärkt sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sichergestellt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich Hinweisgeber geschützt sind, die in gutem Glauben an die Richtigkeit des gemeldeten Sachverhalts handeln. Bewusst falsche oder denunzierende Hinweise werden nicht toleriert und zur Anzeige gebracht.

Ein digitales Hinweisgebersystem bietet Mitarbeitenden und externen Personen die Möglichkeit, Missstände sicher und unkompliziert zu melden – auf Wunsch auch anonym. Die interne Meldestelle nimmt die eingehenden Hinweise entgegen und bearbeitet diese gemäß den Vorgaben der Hinweisgeberrichtlinie der WEIG-Gruppe sowie den internen Verfahrensanweisungen. Dabei werden alle Meldungen vertraulich behandelt, Fristen eingehalten und die Hinweisgeber vor möglichen Repressalien geschützt. So wird ein strukturierter und rechtskonformer Umgang mit Hinweisen gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu Rückfragen der Meldestelle, insbesondere über das „anonyme Chat-Postfach“ für Kontaktaufnahmen bereithalten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR)

 

Meldungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dienen dazu, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße in der Lieferkette aufmerksam zu machen. Ziel ist es, die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten und so Menschenrechte sowie Umweltstandards zu schützen.

Meldungen gemäß der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) haben den Zweck, auf Verstöße gegen Verbote und Pflichten im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung hinzuweisen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung oder Degradierung von Wäldern beitragen.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass andere, als zu den genannten Zwecken, eingegebene Beschwerden nicht über das digitale Beschwerdemanagement der WEIG-Gruppe bearbeitet werden. Für anderweitige Anfragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Vertriebsinnendienste oder an unsere Zentrale, die Ihnen die zuständigen Ansprechpartner und Kontaktdaten nennen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  

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